Teilnahmebedingungen für „DAs Da! – Das Vereinsbrot“ 2024!

Mit der Bewerbung zur Teilnahme an der „Das Da! – Das Vereinsbrot“ Spendenaktion erklärt sich der Bewerber mit allen nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

Bedingungen für die Teilnahme

 

Der Veranstalter: Die Aktion wird durchgeführt von der Stadtbäckerei Friedrich Gatenbröcker GmbH, Weststr. 42, 45891 Gelsenkirchen (nachfolgend: „Stadtbäckerei Gatenbröcker“).

Das Spendenziel: Die Stadtbäckerei Gatenbröcker engagiert sich durch ihre regionale Spendeninitiative „DAS DA! – Das Vereinsbrot“ für regionale Vereine in Gelsenkirchen. Die Unterstützung erfolgt in Form einer Sachspende im Wert von 1.000 €, die der ausgewählte Gewinnerverein nach eigenem Bedarf bestimmen kann.

Teilnahmeberechtigung: Teilnahme berechtigt sind,

nur regionale, eingetragene Vereine aus Gelsenkirchen und direkter Umgebung, welche dies nachweisen können.

– Vereine die alle ihre erforderlichen Bewerbungsunterlagen und Anlagen bis zum Einsendeschluss 13.06.2024 eingereicht haben.

– Vereine die bereits 6 Monate vor der Spendenaktion „DAS DA! – Das Vereinsbrot“ als Verein eingetragen sind.

Die Bewerber müssen alle genannten Anforderungen erfüllen und gegebenenfalls innerhalb der Bewerbungsfrist Nachweise erbringen, um teilnehmen zu können. Andernfalls behält sich die Stadtbäckerei Friedrich Gatenbröcker GmbH vor, die Bewerbung auszuschließen.

Teilnahme Ausschlusskriterien:

– Einreichen automatisierter Bewerbungen

– Vereine mit politischem Bezug

– Bewerbungen mit diskriminierenden, beleidigenden und Illegalen Inhalten

– Bewerbungen von Drittpersonen und Bewerbungen mit gefälschten Identitäten

– Mehrfachteilnahmen ( z.B. gleicher Verein anderen E-Mail Adressen und Ansprechpartner)

– Vereine, die der Stadtbäckerei Friedrich Gatenbröcker GmbH im Sinne das Rufes oder des Ansehens schaden könnten

– Vereine die bereits bei vergangenen Aktionen dieser Art als Gewinner ausgewählt wurden

Die Bewerber benennen einen Ansprechpartner, der für ihren Verein zuständig und verantwortlich ist. Dieser Ansprechpartner versichert, dass er in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt ist, um im Namen ihres Vereins in allen Angelegenheiten zu handeln und angesprochen zu werden.

Bewerbung, Bewerbungsfrist und Teilnahme:

Eine Bewerbung kann nur während des Zeitraums vom 15. Februar 2024 bis zum 29. Februar 2024 über die Webseite www.https://stadtbaeckerei-gatenbroecker.de/ eingereicht werden.

Das Bewerberformular muss inkl. der kompletten Kontaktdaten vollständig ausgefüllt werden. Die Teilnahmevereinbarung muss digital bestätigt werden.

Die Bewerbungsunterlagen dürfen keinen diskriminierenden oder beleidigenden Inhalt enthalten, keine illegalen Aktivitäten darstellen oder dazu aufrufen. Einsendungen, die solche Inhalte enthalten, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.

Kosten:

Die Teilnahme ist kostenlos. Es werden keine Kosten oder Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung erstattet.

Auswahlverfahren & Benachrichtigung:

Die Stadtbäckerei Friedrich Gatenbröcker GmbH wählt intern den Gewinnerverein der Spendenaktion aus. Der in der Bewerbung angegebene Ansprechpartner des Gewinnervereins wird zeitnah mit Hilfe der angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt. Optional wird der Gewinnerverein per Social Media oder anderen Kommunikationsmaßnahmen veröffentlicht.

Die Teilnehmer geben hiermit ihr Einverständnis.

Spendenübermittlung:

Vorgesehen ist, dass der ausgewählte Verein seinen Wunsch der Sachspende in Höhe von bis zu 1.000 € an die Stadtbäckerei Gatenbröcker benennt. Die Abwicklung zum Erwerb der Sachspende wird individuell zwischen dem Verein und der Stadtbäckerei Friedrich Gatenbröcker GmbH festgelegt.

Nutzungs-/ Bildrechte:

Mit der Teilnahme der Spendenaktion erklären sich die teilnehmenden Vereine dazu bereit, dass die Stadtbäckerei Friedrich Gatenbröcker GmbH die Foto- und Vereinsvorstellung zeitlich, räumlich, inhaltlich und medial unbeschränkt nutzen kann, insbesondere für Kommunikationsmaßnahmen im Falle des Gewinnens der Aktion. (z.B. Vereinslogo und Bilder verwenden für Medien auf der Webseite, Socialmedia, Plakate etc.)

Datenschutz:

Die Stadtbäckerei Friedrich Gatenbröcker GmbH und die unterstützenden Projektdienstleister werden die personenbezogenen Daten (einschließlich Name, Funktion und Kontaktdaten) des angegebenen Ansprechpartners ausschließlich zur Überprüfung der Teilnahmebedingungen und Teilnahmevereinbarung sowie für interne Projektabläufe verarbeiten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Durchführung der Spendeninitiative erforderlich ist. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Erhebung nicht mehr benötigt werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einer längeren Speicherung entgegenstehen.

Einstellung der Spendenaktion:

Die Stadtbäckerei Friedrich Gatenbröcker GmbH behält sich das Recht vor, die Spendeninitiative „DAS DA! – Das Vereinsbrot“ im Falle unvorhergesehener Umstände anzupassen, zu verschieben oder einzustellen. Dies gilt insbesondere für den Fall einer versuchten Manipulation oder bei technischen oder rechtlichen Problemen, die eine Durchführung der Aktion unmöglich machen oder erheblich erschweren würden.

Hauftungsausschluss:

Die Stadtbäckerei Friedrich Gatenbröcker GmbH übernimmt keine Haftung für Datenverluste, insbesondere solche, die durch Datenübertragung, technische Defekte, beschädigte oder verspätete Einsendungen sowie Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme entstanden sind.

Außerdem sind etwaige Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

Hauftungsbeschränkung:

Schadensersatzansprüche gegen die Stadtbäckerei Friedrich Gatenbröcker GmbH und ihre Vertreter, Mitarbeiter und Beauftragten im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendeninitiative, unabhängig vom Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Die Erstellung der Teilnahmeunterlagen liegt in der alleinigen Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass ihre Unterlagen den genannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

• Unwirksamkeit einzelner Klauseln:

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

Übertragung, Rechtsweg:

Die Spenden sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Anwendbares Recht:

Es gilt deutsches Recht.

Verbraucherschlichtung:

Gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz weisen wir darauf hin, dass wir nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und hierzu auch nicht verpflichtet sind.